Gesetzliche Grundlagen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Kurzfassung)
In der Schweiz sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gesetzlich geregelt und gehören zu den zentralen Pflichten des Arbeitgebers. Ziel ist der Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Mitarbeitenden.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
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Arbeitsgesetz (ArG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu treffen (Art. 6 ArG). -
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)
Konkretisiert den Gesundheitsschutz, z. B. zu Raumklima, Ergonomie, Lärm, Beleuchtung und psychischer Belastung. -
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Verpflichtet Arbeitgeber zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Art. 82 UVG). -
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
Regelt unter anderem Instruktion, Ausbildung, Aufsicht, technische Schutzmassnahmen und Notfallorganisation. -
EKAS-Richtlinien (z. B. Richtlinie 6508)
Legen fest, wann eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (ASA) erforderlich ist.
Ergänzend dienen Suva-Empfehlungen, Branchenlösungen sowie Normen wie ISO 45001 als anerkannte Orientierungshilfen.
Fazit
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Risiken systematisch zu erkennen und wirksame Schutzmassnahmen umzusetzen. Eine konsequente Prävention ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu Sicherheit, Gesundheit und nachhaltigem Unternehmenserfolg.