Sicherheitskonzepte gemäss EKAS-Vorgaben
Gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz systematisch zu organisieren. Die rechtliche Grundlage bildet die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-System).
Je nach Betriebsart, Gefährdungspotenzial und Grösse kommen unterschiedliche Sicherheitskonzepte zur Anwendung.
1. Branchenlösung
Die Branchenlösung ist ein von einer Branche entwickeltes und von der EKAS anerkanntes Sicherheitskonzept.
Merkmale:
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Einheitliche Standards für eine bestimmte Branche
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Vordefinierte Gefährdungen und Massnahmen
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Einfache, praxisnahe Umsetzung
Geeignet für:
Betriebe mit ähnlichen Risiken innerhalb derselben Branche (z. B. Pflege, Bau, Industrie).
2. Betriebsgruppenlösung
Bei der Betriebsgruppenlösung schliessen sich mehrere Betriebe zu einer gemeinsamen Sicherheitsorganisation zusammen.
Merkmale:
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Gemeinsame Nutzung von Fachwissen und Ressourcen
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Zentrale Organisation der Arbeitssicherheit
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Standort- oder betriebsspezifische Anpassungen möglich
Geeignet für:
Unternehmen mit mehreren Standorten oder Organisationen mit vergleichbaren Tätigkeiten.
3. Modellösung
Die Modellösung ist eine vereinfachte, von der EKAS anerkannte Lösung für kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial.
Merkmale:
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Reduzierter Umfang und vereinfachte Struktur
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Fokus auf wesentliche Gefährdungen
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Klare, leicht umsetzbare Massnahmen
Geeignet für:
Kleinbetriebe mit überschaubaren Risiken, bei denen keine komplexen Gefährdungen bestehen.
4. Individuelle Betriebslösung
Die individuelle Betriebslösung ist ein massgeschneidertes Sicherheitskonzept, das speziell auf einen einzelnen Betrieb zugeschnitten wird.
Merkmale:
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Individuelle Risikoanalyse
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Passgenaue Schutzmassnahmen
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Hoher Anpassungsgrad an Prozesse und Strukturen
Geeignet für:
Betriebe mit besonderen, komplexen oder nicht standardisierbaren Gefährdungen.
5. ASA-System (Beizug von Spezialisten)
Unabhängig von der gewählten Lösung ist der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) verpflichtend, wenn besondere Gefährdungen bestehen.
Ziel:
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Fachgerechte Beurteilung von Risiken
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Unterstützung bei Prävention, Schulung und Kontrolle
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Nachhaltige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Fazit
Die EKAS verlangt keine einheitliche Lösung für alle Betriebe, sondern ein wirksames, dem Risiko angepasstes Sicherheitskonzept. Entscheidend ist, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch organisiert, dokumentiert und kontinuierlich verbessert werden.