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Arbeitssicherheit · Gesundheitsschutz

Sicherheitskonzepte gemäss EKAS-Vorgaben

Gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz systematisch zu organisieren. Die rechtliche Grundlage bildet die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-System).

Je nach Betriebsart, Gefährdungspotenzial und Grösse kommen unterschiedliche Sicherheitskonzepte zur Anwendung.


1. Branchenlösung

Die Branchenlösung ist ein von einer Branche entwickeltes und von der EKAS anerkanntes Sicherheitskonzept.

Merkmale:

  • Einheitliche Standards für eine bestimmte Branche

  • Vordefinierte Gefährdungen und Massnahmen

  • Einfache, praxisnahe Umsetzung

Geeignet für:
Betriebe mit ähnlichen Risiken innerhalb derselben Branche (z. B. Pflege, Bau, Industrie).


2. Betriebsgruppenlösung

Bei der Betriebsgruppenlösung schliessen sich mehrere Betriebe zu einer gemeinsamen Sicherheitsorganisation zusammen.

Merkmale:

  • Gemeinsame Nutzung von Fachwissen und Ressourcen

  • Zentrale Organisation der Arbeitssicherheit

  • Standort- oder betriebsspezifische Anpassungen möglich

Geeignet für:
Unternehmen mit mehreren Standorten oder Organisationen mit vergleichbaren Tätigkeiten.


3. Modellösung

Die Modellösung ist eine vereinfachte, von der EKAS anerkannte Lösung für kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial.

Merkmale:

  • Reduzierter Umfang und vereinfachte Struktur

  • Fokus auf wesentliche Gefährdungen

  • Klare, leicht umsetzbare Massnahmen

Geeignet für:
Kleinbetriebe mit überschaubaren Risiken, bei denen keine komplexen Gefährdungen bestehen.


4. Individuelle Betriebslösung

Die individuelle Betriebslösung ist ein massgeschneidertes Sicherheitskonzept, das speziell auf einen einzelnen Betrieb zugeschnitten wird.

Merkmale:

  • Individuelle Risikoanalyse

  • Passgenaue Schutzmassnahmen

  • Hoher Anpassungsgrad an Prozesse und Strukturen

Geeignet für:
Betriebe mit besonderen, komplexen oder nicht standardisierbaren Gefährdungen.


5. ASA-System (Beizug von Spezialisten)

Unabhängig von der gewählten Lösung ist der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) verpflichtend, wenn besondere Gefährdungen bestehen.

Ziel:

  • Fachgerechte Beurteilung von Risiken

  • Unterstützung bei Prävention, Schulung und Kontrolle

  • Nachhaltige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben


Fazit

Die EKAS verlangt keine einheitliche Lösung für alle Betriebe, sondern ein wirksames, dem Risiko angepasstes Sicherheitskonzept. Entscheidend ist, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch organisiert, dokumentiert und kontinuierlich verbessert werden.