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Arbeitssicherheit · Gesundheitsschutz

Mutterschutz gemäss ArG – Kurzüberblick

Der Mutterschutz ist im Arbeitsgesetz (ArG) sowie in der ArGV 1 und ArGV 3 geregelt. Er dient dem Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Müttern.

Zentrale Punkte:

  • Arbeitgeber müssen die Gesundheit von Mutter und Kind schützen (Art. 6 ArG).

  • Gefährliche oder beschwerliche Arbeiten (z. B. Gefahrstoffe, schwere körperliche Arbeit, Lärm, Nachtarbeit) sind unzulässig.

  • Der Arbeitsplatz ist anzupassen oder eine gleichwertige Ersatzarbeit anzubieten.

  • Nachtarbeit ab der 8. Schwangerschaftswoche nur freiwillig; sonst Anspruch auf Tagesarbeit oder 80 % Lohn.

  • Beschäftigungsverbot:

    • 8 Wochen nach der Geburt zwingend

    • bis 16 Wochen nur auf Wunsch der Mutter

  • Stillende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Stillzeiten und geeignete Räumlichkeiten.

  • Während Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt besteht Kündigungsschutz.

Fazit:
Mutterschutz ist Pflicht des Arbeitgebers und zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.