SafeLifeGuard
SafeLifeGuard
Arbeitssicherheit · Gesundheitsschutz

Jugendschutz gemäss ArG – Kurzüberblick

Der Jugendschutz ist im Arbeitsgesetz (ArG) sowie in der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) geregelt. Ziel ist der Schutz von Jugendlichen unter 18 Jahren vor gesundheitlichen, sittlichen und sicherheitsrelevanten Gefährdungen.

Zentrale Punkte:

  • Jugendliche dürfen keine gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten ausführen.

  • Verboten sind insbesondere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Maschinen, Lärm, Erschütterungen, extremer Hitze/Kälte sowie psychischer Überforderung.

  • Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr) und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten.

  • Die Arbeits- und Ruhezeiten sind strenger geregelt als bei Erwachsenen.

  • Arbeitgeber müssen Jugendliche anleiten, beaufsichtigen und speziell instruieren.

  • Eltern bzw. gesetzliche Vertretung müssen über die Beschäftigung informiert sein.

Fazit:
Jugendschutz verlangt erhöhte Sorgfalt des Arbeitgebers und ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.